Gesellschaftsrecht

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Aktuelles

Sachkapitalerhöhung bei Unternehmergesellschaft (UG)

Wenn bei einer Unternehmergesellschaft das Stammkapital auf mindestens 25.000 EUR erhöht wird, entfällt bereits für diese Kapitalerhöhung das Sacheinlageverbot des § 5a Abs. 2, Satz 2 GmbHG. Damit klärt der BGH eine bisher bestehende Streitfrage. Bereits für die Kapitalerhöhung, mit der die Mindeststammkapitalgrenze erreicht oder überschritten wird, gilt das Sacheinlageverbot nicht mehr. Bei dieser Fallgestaltung dürften dann auch die besonderen Vorschriften für die Bareinlage bei der UG (Volleinzahlung) entfallen (BGH, Beschluss vom 19.04.2011, Az. II ZB 25/10).

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