Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

Jahresabschlüsse der Opalenburg SafeInvest – weiterhin nur Verluste und extrem hohe laufende Kosten

(Oktober 2019)

Reichlich verspätet haben die Opalenburg SafeInvest 1 KG und Opalenburg SafeInvest 2 KG ihre Jahresabschlüsse 2016 veröffentlicht, die weiterhin für ihre Anleger ein Bild des Grauens bieten. Die ohnehin schon extrem hohen Aufwendungen (u.a. für Geschäftsführung und Bewirtschaftungskosten für die Immobilien) haben sich weiter erhöht, bei der 2 KG sogar mehr als verdoppelt.

Bei der SafeInvest 1 KG stehen Immobilienerträgen von rd. 580.000 € Bewirtschaftungskosten von 436.000 € und Zinsen aus der Kreditaufnahme von 493.000 € gegenüber. Die Erträge decken also nach wie vor bei Weitem nicht die Zinsen für das hierfür aufgenommene Fremdkapital und die völlig überhöhten Bewirtschaftungkosten. Letztere betragen 75% (!) der Immobilienerträge.

Weist die SafeInvest 1 KG schon eine exorbitant hohe Kostenquote von 20,7% aus, sind es bei der Safeinvest 2 KG zu 2016 sogar sagenhafte 34,4%. Diese Gesamtkostenquote stellt die Summe der Gebühren und Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Geschäftsjahres dar.

Zur Einordnung dieser Kostenquote sei auf eine Information der Verbraucherzentrale Hessen e.V. zum „Gutachten zur Konsistenz und Vollständigkeit der Kostendarstellungen von inländischen geschlossenen Publikumsfonds (AIF) im Verkaufsprospekt, in den Anlagebedingungen und in den wesentlichen Anlegerinformationen, erstellt von investmentcheck.de“ verwiesen. Danach ergeben sich für 2017 bei den 25 dort untersuchten Fonds durchschnittliche Kosten von 2,35%.

Es heißt in dem Gutachten:
„Die laufende Kosten – auch Gesamtkostenquote genannt – betragen bei den 25 untersuchten Fonds laut WAI zwischen 0,92 und 5,8 Prozent pro Jahr; der Durchschnitt liegt bei 2,35 Prozent.“

Und dies halten die Verfasser der Studie schon für hoch, denn in der Fußnote dazu wird erklärt:

„Zum Vergleich: Die durchschnittliche Gesamtkostenquote bei Aktienfonds liegt bei 1,6-1,8% (je nach Quelle)“

Bezogen auf den dort ermittelten Durchschnittswert bei geschlossenen Fonds von 2,35% sind die Kosten bei der SafeInvest 1 KG also rd. 9-fach überhöht und bei der SafeInvest 2 KG rd. 15 mal so hoch.

Anleger die bei Erwerb der Beteiligung an den Fonds der Opalenburg – durch den Vermittler und/oder den Prospekt – unzureichend bzw. fehlerhaft aufgeklärt wurden, haben gegenüber den Gründungsgesellschaftern, den Initiatoren und den Anlageberatern einen Schadensersatzanspruch. Nach der Rechtsprechung des LG München I und des OLG München kommt hierbei auch ein Prospektfehler wegen unvollständiger Kapitalmarktinformationen in Betracht, der sowohl Schadensersatzansprüche, wie auch eine außerordentliche Kündigung begründen kann.

Hierbei sollte man den Kalender im Auge behalten, denn bei Anlegern der Opalenburg Fonds droht die absolute 10-jährige Verjährung, die taggenau mit dem Beteiligungsabschluss zu laufen beginnt.

Nach Eintritt der Verjährung ist aber noch eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerruf möglich, so dass Sie zumindest für die Zukunft aus der Beteiligung zum niedrigeren „Auseinandersetzungsguthaben“ aussteigen und ihren Schaden begrenzen können.

Angesichts der Entwicklung und der ungünstigen Kostenstruktur sollte man damit nicht zu lange warten.

Wir empfehlen Anlegern der Opalenburg-Fonds Ihre Ansprüche, insbesondere zur Beendigung des Beteiligungsverhältnisses kurzfristig rechtlich prüfen lassen und auch Zahlungsaufforderungen der Opalenburg SafeInvest KG nicht ungeprüft nachzukommen.

Zögern Sie nicht, uns Ihre Beteiligungsunterlagen per Post oder Mail zukommen zu lassen. Nach kostenloser Sichtung der Unterlagen können wir eine erste Einschätzung geben, auch zu den entstehenden Kosten bei einer Beauftragung und den Risiken der weiteren Vorgehensweise.



Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

Premium Vermögensverwaltung KG mit Verlusten von über 170% !!!

(August 2019) Auch diese Jahr fallen Anleger des DSS-Fonds

Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

nach Kündigung und Übersendung der “Abrechnung” aus allen Wolken.

Die angeblich auf “Rendite und Sicherheit” ausgerichtete Kapitalanlage mit Investitionen in Zertifikate mit Kapitalgarantie weist nach Kündigung zum 31.12.2018 Einmalanlegern Verluste von über 170% des Guthaben zu. Gewinne und stille Reserven: Fehlanzeige!

Statt einen „sorgenfreien Lebensabend“ in „Wohlstand und Luxus“ oder eine “Sparförderung” mit dem “Fonds der Königsklasse” zu genießen, müssen die Anleger einen drastischen Verlust ihres Vermögens hinnehmen. “Königlich” bezog sich wohl nur die Vertriebsprovisionen und die Vergütung für die Initiatoren.

Der vor einem Jahr auf der Internetseite der Gesellschaft (www.premiumvermoegensverwaltung. de /investitionen.php) behauptete positive Geschäftsverlauf und ein Hinweis auf Gewinne

“Im Jahr 2017 bis Stand 28.3.2018 war der Geschäftsverlauf positiv und wurden Gewinne erwirtschaftet.”

wurde nunmehr immerhin ersatzlos gestrichen.

Gerne prüfen wir auch Ihre Abrechnung und zeigen Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, um den Schaden auszugleichen oder zu begrenzen, denn wer bei Beteiligungsabschluss fehlerhaft beraten, unvollständig aufgeklärt oder getäuscht wurde kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Je nach Beitrittszeitpunkt ergeben sie auch Prospektfehler, die Schadensersatzansprüche begründen können.

Selbst die “Abrechnung” genügt nicht den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen, stellt sie doch weder die Verkehrswerte noch die Buchwerte des Anlagevermögens dar, an deren Differenz der Anleger zu beteiligen ist.

Insbesondere auch Anleger mit laufenden Ratenzahlungsverpflichtungen sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Fazit: Anleger der DSS-Fonds sollten rechtzeitig Ihre Ansprüche rechtlich prüfen und sich nicht von vernichtenden “Abrechnungen” abschrecken lassen. Vorsicht: 10 Jahre nach Beteiligungsabschluss verjähren Schadensersatzansprüche.


Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: pexels.com)

Abstimmung über Verzicht von Ansprüchen bei den Opalenburg-Fonds

(14.06.2019) Anleger der Opalenburg-Fonds erhielten in den letzten Tagen wieder Post von ihrem Fonds und sollen über zwei merkwürdige Beschlusspunkte abstimmen.

Interessant ist vor allem der Punkt „Generalbereinigung wegen etwaiger Ansprüche aufgrund fehlerhafter Ermessensausübung“. Hiermit sollen die Gesellschafter pauschal auf Schadensersatzansprüche gegen die geschäftsführenden Gesellschaften und insbesondere gegen den Geschäftsführer Staratschek verzichten. Der Verzicht soll auch auf Schadensersatzansprüche gegen Gesellschaften erstreckt werden, deren (Mit-)Gesellschafter der Geschäftsführer Staratschek ist oder künftig sein wird, also gegen handelnde Gesellschaften, die der Anleger nicht kennt und noch gar nicht kennen kann.

Wir empfehlen angesichts dieser Geschäftsführungspolitik, die offenbar vor allem die Interessen der Geschäftsführung in Form einer Haftungsbefreiung im Blick hat, von uns prüfen zu lassen, ob nicht bereits Schadensersatzansprüche gegen handelnde Personen und Gesellschaften durch Aufklärungsfehler bei Beitritt zu den Opalenburg-Fonds entstanden sind.

Diese können bei Abschluss der Beteiligung durch mangelnde Aufklärung über Risiken der Beteiligung, eine täuschende Beteiligungswertberechnung oder Falschangaben bzw. fehlende Angaben im Emissionsprospekt entstanden sein. Bei Verjährung dieser Ansprüche ergibt sich zumindest ein außerordentliches Kündigungsrecht.


Rechtsanwalt Naumer hat bereits zahlreiche erstinstanzliche Urteile erstritten, die für unsere Mandanten das Recht auf außerordentliche Kündigung oder auf Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter bestätigten. Hiergegen wurde jeweils Berufung von der Gegenseite eingelegt und die Rechtsstreite aus prozessualen Gründen an die Vorinstanz zurückverwiesen, wobei aber die Verpflichtung zur Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens rechtskräftig wurde. Mittlerweile zeigt sich die Opalenburg KG – nach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – in einigen Verfahren vergleichsbereit.

Gerne überprüfen wir, ob auch für ihre Beteiligung solche Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: Pixabay.com)

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