Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

DSS-Gesellschaften verweigern Aushändigung der vollständigen Jahresabschlüsse

(März 2020) Offensichtlich haben die Gesellschaften der DSS massiv etwas zu verstecken, wenn Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Rechte der Anleger mit Füßen getreten werden. Die Anleger haben eigentlich Anspruch auf Aushändigung von vollständigen Jahresabschlüssen und Mitteilung der jährlich zugewiesenen Ergebnisanteile (Gewinn-, bzw. vor allem Verlustanteile). Die Verpflichtung, den Gesellschaftern den Jahresabschluss auszuhändigen, ergibt sich sowohl aus dem Gesetz (§ 166 Abs. 1 HGB), wie auch aus dem Gesellschaftsvertrag und dies wird auch so im Prospekt dargestellt. Eine Aushändigung wird jedoch verweigert.

Dies betrifft die

- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 2. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG und die
- Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Die Jahresabschlüsse werden zwar im elektronischen Handelsregister für jedermann zur Einsicht veröffentlicht, aufgrund gesetzlicher Erleichterungen aber nur unvollständig und verkürzt, so dass wesentliche Informationen daraus nicht ersichtlich sind, insbesondere der jährliche Verlust.

Anleger der DSS-Fonds haben jedoch als Gesellschafter dieser Fonds und diejenigen, die die Verluste zu tragen haben, Anspruch auf Herausgabe vollständiger Jahresabschlüsse, um die wirtschaftliche Lage und die Tätigkeit der Geschäftsführerin beurteilen zu können. Wichtig ist dies insbesondere in dieser nunmehr schon lange andauernden Krisenlage mit einer desolaten wirtschaftlichen Verfassung dieser Fonds.

Irgendwelche Perspektiven, um aus dem wirtschaftlichen Niedergang herauszukommen zeigen auch die Geschäftsberichte oder die Informationen auf der Homepage nicht auf. Dort wird teilweise sogar fälschlicherweise behauptet, der Anleger könne „mit Hilfe von Firmen wie der DSS Vermögensverwaltung“ sein „privates Vermögen zum Wachsen bringen“, während diese Firma doch solche Vermögen gerade tausendfach vernichtet oder erheblich reduziert.



Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: pixabay.com)

Gesellschafterversammlung der Opalenburg SafeInvest KG

Wie sorge ich bei einer Gesellschaft, die bundesweit Anleger angeworbenen hat dafür, dass möglichst wenig Anleger an der Gesellschafterversammlung teilnehmen und abstimmen können?

Richtig, man terminiert sie auf den 27.12. des Jahres, morgens um 9 Uhr, so dass viele Anleger am 2. Weihnachtsfeiertag anreisen müssten!

So kann die Treuhandkommanditistin Opalenburg Beteiligungs- Treuhand GmbH des vormaligen Vorstands Eckerle Entscheidungen, wie eine Sitzverlegung nach Berlin, ohne Mühe durchdrücken. Offenbar passt der Opalenburg die Rechtsprechung der Münchner Gerichte (LG und OLG) nicht, die aufgrund von Prospektfehlern Schadensersatzansprüche zusprechen und außerordentliche Kündigungen bestätigen.

So kann auch der reichlich verspätete Jahresabschluss der Opalenburg SafeInvest KG ohne Weiteres festgestellt werden, der weiterhin für die Anleger der Gesellschaft ein Bild des Grauens bietet. Die ohnehin schon extrem hohen Aufwendungen (u.a. für Geschäftsführung und Bewirtschaftungskosten für die Immobilien) haben sich weiter erhöht.

Die SafeInvest 1 KG weist exorbitant hohe Kostenquote von 20,7% aus. Diese Gesamtkostenquote stellt die Summe der Gebühren und Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Geschäftsjahres dar.

Anleger die bei Erwerb der Beteiligung an den Fonds der Opalenburg – durch den Vermittler und/oder den Prospekt – unzureichend bzw. fehlerhaft aufgeklärt wurden, haben gegenüber den Gründungsgesellschaftern, den Initiatoren und den Anlageberatern einen Schadensersatzanspruch.

Hierbei sollte man den Kalender im Auge behalten, denn bei Anlegern der Opalenburg Fonds droht die absolute 10-jährige Verjährung, die taggenau mit dem Beteiligungsabschluss zu laufen beginnt.

Nach Eintritt der Verjährung ist aber noch eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerruf möglich, so dass Sie zumindest für die Zukunft aus der Beteiligung zum niedrigeren „Auseinandersetzungsguthaben“ aussteigen und ihren Schaden begrenzen können. Angesichts der Entwicklung und der ungünstigen Kostenstruktur sollte man damit nicht zu lange warten.

Zögern Sie nicht, uns Ihre Beteiligungsunterlagen per Post oder Mail zukommen zu lassen. Nach kostenloser Sichtung der Unterlagen können wir eine erste Einschätzung geben, auch zu den entstehenden Kosten bei einer Beauftragung und den Risiken der weiteren Vorgehensweise.




Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: Pixabay.com)

Jahresabschlüsse der Opalenburg SafeInvest – weiterhin nur Verluste und extrem hohe laufende Kosten

(Oktober 2019)

Reichlich verspätet haben die Opalenburg SafeInvest 1 KG und Opalenburg SafeInvest 2 KG ihre Jahresabschlüsse 2016 veröffentlicht, die weiterhin für ihre Anleger ein Bild des Grauens bieten. Die ohnehin schon extrem hohen Aufwendungen (u.a. für Geschäftsführung und Bewirtschaftungskosten für die Immobilien) haben sich weiter erhöht, bei der 2 KG sogar mehr als verdoppelt.

Bei der SafeInvest 1 KG stehen Immobilienerträgen von rd. 580.000 € Bewirtschaftungskosten von 436.000 € und Zinsen aus der Kreditaufnahme von 493.000 € gegenüber. Die Erträge decken also nach wie vor bei Weitem nicht die Zinsen für das hierfür aufgenommene Fremdkapital und die völlig überhöhten Bewirtschaftungkosten. Letztere betragen 75% (!) der Immobilienerträge.

Weist die SafeInvest 1 KG schon eine exorbitant hohe Kostenquote von 20,7% aus, sind es bei der Safeinvest 2 KG zu 2016 sogar sagenhafte 34,4%. Diese Gesamtkostenquote stellt die Summe der Gebühren und Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Geschäftsjahres dar.

Zur Einordnung dieser Kostenquote sei auf eine Information der Verbraucherzentrale Hessen e.V. zum „Gutachten zur Konsistenz und Vollständigkeit der Kostendarstellungen von inländischen geschlossenen Publikumsfonds (AIF) im Verkaufsprospekt, in den Anlagebedingungen und in den wesentlichen Anlegerinformationen, erstellt von investmentcheck.de“ verwiesen. Danach ergeben sich für 2017 bei den 25 dort untersuchten Fonds durchschnittliche Kosten von 2,35%.

Es heißt in dem Gutachten:
„Die laufende Kosten – auch Gesamtkostenquote genannt – betragen bei den 25 untersuchten Fonds laut WAI zwischen 0,92 und 5,8 Prozent pro Jahr; der Durchschnitt liegt bei 2,35 Prozent.“

Und dies halten die Verfasser der Studie schon für hoch, denn in der Fußnote dazu wird erklärt:

„Zum Vergleich: Die durchschnittliche Gesamtkostenquote bei Aktienfonds liegt bei 1,6-1,8% (je nach Quelle)“

Bezogen auf den dort ermittelten Durchschnittswert bei geschlossenen Fonds von 2,35% sind die Kosten bei der SafeInvest 1 KG also rd. 9-fach überhöht und bei der SafeInvest 2 KG rd. 15 mal so hoch.

Anleger die bei Erwerb der Beteiligung an den Fonds der Opalenburg – durch den Vermittler und/oder den Prospekt – unzureichend bzw. fehlerhaft aufgeklärt wurden, haben gegenüber den Gründungsgesellschaftern, den Initiatoren und den Anlageberatern einen Schadensersatzanspruch. Nach der Rechtsprechung des LG München I und des OLG München kommt hierbei auch ein Prospektfehler wegen unvollständiger Kapitalmarktinformationen in Betracht, der sowohl Schadensersatzansprüche, wie auch eine außerordentliche Kündigung begründen kann.

Hierbei sollte man den Kalender im Auge behalten, denn bei Anlegern der Opalenburg Fonds droht die absolute 10-jährige Verjährung, die taggenau mit dem Beteiligungsabschluss zu laufen beginnt.

Nach Eintritt der Verjährung ist aber noch eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerruf möglich, so dass Sie zumindest für die Zukunft aus der Beteiligung zum niedrigeren „Auseinandersetzungsguthaben“ aussteigen und ihren Schaden begrenzen können.

Angesichts der Entwicklung und der ungünstigen Kostenstruktur sollte man damit nicht zu lange warten.

Wir empfehlen Anlegern der Opalenburg-Fonds Ihre Ansprüche, insbesondere zur Beendigung des Beteiligungsverhältnisses kurzfristig rechtlich prüfen lassen und auch Zahlungsaufforderungen der Opalenburg SafeInvest KG nicht ungeprüft nachzukommen.

Zögern Sie nicht, uns Ihre Beteiligungsunterlagen per Post oder Mail zukommen zu lassen. Nach kostenloser Sichtung der Unterlagen können wir eine erste Einschätzung geben, auch zu den entstehenden Kosten bei einer Beauftragung und den Risiken der weiteren Vorgehensweise.



Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

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