
(Juli 2025) Wie jedes Jahr häufen sich bei Rechtsanwälten Anfragen verzweifelter Anleger, die nach Kündigung einer der Gesellschaften der DSS auf die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthaben warten. Dies betrifft die
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 2. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG und die
- Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
An Ausreden für die Verzögerung ist die DSS nicht verlegen, diesmal ist es der angebliche Wechsel einer Steuerberatungskanzlei, die sich angeblich erst in die Materie einarbeiten müsse. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei auch um Anleger geht, die bereits zum 31.12.2023 gekündigt haben und denen die Auszahlung für Ende Juli 2024 (!) avisiert wurde. Aber auch nach einem Jahr im Juli 2025 kommt immer noch dieselbe Ausrede.
Es ist seit mehr als 10 Jahren immer dasselbe Spiel, wenn es darum geht, Gelder auszuzahlen.
Zudem handelt es sich meist auch nur um wesentlich geringere als die vom Anleger erwarteten Zahlungen, denn das Anlegergeld ist überwiegend vernichtet worden. Die Anleger fallen aus allen Wolken, wenn ihnen klar wird, dass keineswegs mindestens die Einlage zurückgezahlt wird, denn es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der hohe Verluste eingetreten sind und nicht ansatzweise ein Betrag in Höhe der Einzahlungen ausgezahlt wird.
Die „Sachwert-Spezialisten“ sind allenfalls Spezialisten in der Erwirtschaftung von Verlusten für die Anleger mit nicht vorhandener Transparenz in die vorgenommenen Geschäfte. Auch der vollständige Jahresabschluss wird entgegen gesetzlicher und vertraglicher Anordnung nicht herausgegeben, sondern nur die verkürzte und damit nichtssagende Variante.
Für kleine Kapitalgesellschaften wie die DSS-Gesellschaften gilt eine Frist von 6 Monaten zur Erstellung des Jahresabschlusses, egal ob der Steuerberater gewechselt wird oder die Geschäftsführerin im Urlaub ist. Der Jahresabschluss 2024 müsste also schon erstellt sein und der für 2023 bereits seit über einem Jahr.
Wie lange soll denn eine Steuerberatungskanzlei für die Einarbeitung in eine kleine Kapitalgesellschaft mit einem Anlagevermögen von gerade mal 2,8 Mio. € (Bilanz 2022 der DSS Premium GmbH & Co. KG) und einer Angestellten dauern?
Eine wesentliche Geschäftstätigkeit scheint ohnehin nicht mehr stattzufinden, auf der Homepage der DSS Gesellschaften finden sich Darstellungen von Wertentwicklungen von angeblichen Zertifikaten, die im Jahre 2016 (!) enden.
Die Geschäftsberichte, die angeblich über das Ergebnis der Gesellschaft berichten, enthalten keinerlei konkreten Zahlen, z.B. zu den erwirtschafteten Verlusten oder wie die Gesellschaft eine Restitution des Anlegerkapitals erreichen will. Vielmehr wird dort regelmäßig darauf verwiesen, dass immer irgendwelche äußeren Einflüsse die Geschäftstätigkeit negativ beeinflusst hätten.
Anleger der DSS-Fonds sollten sich nicht länger hinhalten lassen und sich anwaltlicher Hilfe bedienen, aber einen langen Atem haben, denn meist erst mit gerichtlicher Hilfe lenken die Gesellschaften der DSS ein.
Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzung Ihrer Informationsrechte.
Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

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