Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

Gesellschafterversammlung der Opalenburg SafeInvest KG

Wie sorge ich bei einer Gesellschaft, die bundesweit Anleger angeworbenen hat dafür, dass möglichst wenig Anleger an der Gesellschafterversammlung teilnehmen und abstimmen können?

Richtig, man terminiert sie auf den 27.12. des Jahres, morgens um 9 Uhr, so dass viele Anleger am 2. Weihnachtsfeiertag anreisen müssten!

So kann die Treuhandkommanditistin Opalenburg Beteiligungs- Treuhand GmbH des vormaligen Vorstands Eckerle Entscheidungen, wie eine Sitzverlegung nach Berlin, ohne Mühe durchdrücken. Offenbar passt der Opalenburg die Rechtsprechung der Münchner Gerichte (LG und OLG) nicht, die aufgrund von Prospektfehlern Schadensersatzansprüche zusprechen und außerordentliche Kündigungen bestätigen.

So kann auch der reichlich verspätete Jahresabschluss der Opalenburg SafeInvest KG ohne Weiteres festgestellt werden, der weiterhin für die Anleger der Gesellschaft ein Bild des Grauens bietet. Die ohnehin schon extrem hohen Aufwendungen (u.a. für Geschäftsführung und Bewirtschaftungskosten für die Immobilien) haben sich weiter erhöht.

Die SafeInvest 1 KG weist exorbitant hohe Kostenquote von 20,7% aus. Diese Gesamtkostenquote stellt die Summe der Gebühren und Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Geschäftsjahres dar.

Anleger die bei Erwerb der Beteiligung an den Fonds der Opalenburg – durch den Vermittler und/oder den Prospekt – unzureichend bzw. fehlerhaft aufgeklärt wurden, haben gegenüber den Gründungsgesellschaftern, den Initiatoren und den Anlageberatern einen Schadensersatzanspruch.

Hierbei sollte man den Kalender im Auge behalten, denn bei Anlegern der Opalenburg Fonds droht die absolute 10-jährige Verjährung, die taggenau mit dem Beteiligungsabschluss zu laufen beginnt.

Nach Eintritt der Verjährung ist aber noch eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerruf möglich, so dass Sie zumindest für die Zukunft aus der Beteiligung zum niedrigeren „Auseinandersetzungsguthaben“ aussteigen und ihren Schaden begrenzen können. Angesichts der Entwicklung und der ungünstigen Kostenstruktur sollte man damit nicht zu lange warten.

Zögern Sie nicht, uns Ihre Beteiligungsunterlagen per Post oder Mail zukommen zu lassen. Nach kostenloser Sichtung der Unterlagen können wir eine erste Einschätzung geben, auch zu den entstehenden Kosten bei einer Beauftragung und den Risiken der weiteren Vorgehensweise.




Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: Pixabay.com)

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