Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

Premium Vermögensverwaltung KG mit Verlusten von über 170% !!!

(August 2019) Auch diese Jahr fallen Anleger des DSS-Fonds

Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

nach Kündigung und Übersendung der “Abrechnung” aus allen Wolken.

Die angeblich auf “Rendite und Sicherheit” ausgerichtete Kapitalanlage mit Investitionen in Zertifikate mit Kapitalgarantie weist nach Kündigung zum 31.12.2018 Einmalanlegern Verluste von über 170% des Guthaben zu. Gewinne und stille Reserven: Fehlanzeige!

Statt einen „sorgenfreien Lebensabend“ in „Wohlstand und Luxus“ oder eine “Sparförderung” mit dem “Fonds der Königsklasse” zu genießen, müssen die Anleger einen drastischen Verlust ihres Vermögens hinnehmen. “Königlich” bezog sich wohl nur die Vertriebsprovisionen und die Vergütung für die Initiatoren.

Der vor einem Jahr auf der Internetseite der Gesellschaft (www.premiumvermoegensverwaltung. de /investitionen.php) behauptete positive Geschäftsverlauf und ein Hinweis auf Gewinne

“Im Jahr 2017 bis Stand 28.3.2018 war der Geschäftsverlauf positiv und wurden Gewinne erwirtschaftet.”

wurde nunmehr immerhin ersatzlos gestrichen.

Gerne prüfen wir auch Ihre Abrechnung und zeigen Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, um den Schaden auszugleichen oder zu begrenzen, denn wer bei Beteiligungsabschluss fehlerhaft beraten, unvollständig aufgeklärt oder getäuscht wurde kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Je nach Beitrittszeitpunkt ergeben sie auch Prospektfehler, die Schadensersatzansprüche begründen können.

Selbst die “Abrechnung” genügt nicht den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen, stellt sie doch weder die Verkehrswerte noch die Buchwerte des Anlagevermögens dar, an deren Differenz der Anleger zu beteiligen ist.

Insbesondere auch Anleger mit laufenden Ratenzahlungsverpflichtungen sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Fazit: Anleger der DSS-Fonds sollten rechtzeitig Ihre Ansprüche rechtlich prüfen und sich nicht von vernichtenden “Abrechnungen” abschrecken lassen. Vorsicht: 10 Jahre nach Beteiligungsabschluss verjähren Schadensersatzansprüche.


Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: pexels.com)

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