
(Mai 2026) Jetzt gibt es auch noch „stille Lasten“ bei der Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG und der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG!
Eigentlich sollten die Anleger auch an den stillen Reserven teilhaben, also an der Differenz zwischen dem Buchwert in der Bilanz und dem tatsächlichen Verkehrswert der Vermögensanlagen. Bisher ergab sich bei den Abrechnungen immer ein Wert von wenig schmeichelhaften 0,00 €, d.h. der Verkehrswert des Anlagevermögens überstieg den Buchwert aus der Bilanz nicht. Bei den Abrechnungen für 2023 (weiter ist man noch nicht) sollen jetzt die Verkehrswerte unter den Buchwerten der Bilanz liegen, d.h. aus stillen Reserven werden stille Lasten. Das durch ständige Verluste schon stark dezimierte Abfindungsguthaben der Anleger verringert sich also noch weiter.
Im Geschäftsbericht der Premium Vermögensverwaltung erfährt man dazu nichts Konkretes, nur die üblichen allgemeinen Ausführungen zur schlechten Wirtschaftslage. Und wer ist nach Meinung der Geschäftsführung schuld an dem miesen Ergebnis der Premium Vermögensverwaltung? Natürlich nicht die Geschäftsführung, sondern:
- Die EZB hat zur Inflationsbekämpfung den Leitzins überproportional erhöht,
- die geopolitische Unwägbarkeiten,
- die Banken haben im Hinblick auf mögliche Ausfallrisiken ihre Kreditvergabe deutlich restriktiver gehandhabt,
- die nicht marktgerechten Kaufpreise für die Immobilien,
- aufgrund der geringen Nachfrage nach einem Immobilienkauf, sinken die Preise für Immobilien,
- die Immobilien wurden durch die Vermögensverwalter in ihrem Bewertungsansatz aus Vorsichtsgründen deutlich unterbewertet und
- der Immobilienmarkt ist weiterhin in einer schwierigen Lage, da Immobilien nur mit hohem Verlust veräußert werden können.
Beide Gesellschaften besitzen übrigens direkt gar keine Immobilien, sondern ausschließlich europäische Lebensversicherungspolicen mit angeblicher Kapitalgarantie zum Laufzeitende.
„Dadurch war das vergangene Geschäftsjahr 2023 eine herausfordernde Zeit für unser Unternehmen. Trotz intensiver Bemühungen sahen wir uns mit diesen nennenswerten Herausforderungen konfrontiert, die in verschiedenen Bereichen zu ungünstigen Entwicklungen führten.“
Was heißt das nun für die Anleger in € und % ?
Die übliche Formulierung in früheren Geschäftsberichten:
„Die Wertentwicklung sämtlicher Investitionen … belief sich auf …%“
fehlt nunmehr völlig. Stattdessen heißt es schönfärberisch:
„Die Performance des Zielinvestments in europäische Lebensversicherungen verlief auch in 2023 nicht optimal.“
Und es wurden „weitere der Marktlage entsprechende Wertminderungen vorgenommen“ Offenbar aber nicht in der Bilanz.
Für einen Anleger heißt die “nicht optimale Performance”: Aus 33.220 € werden durch Verluste 12.572 € und durch stille Lasten dann 7.115 €.

Immerhin, bei anderen Anlegern heißt es: “Alle oben genannten Faktoren haben dazu geführt, dass leider kein Auszahlungsguthaben zu ihren Gunsten besteht.
Mit freundlichen Grüßen.“

Auch die Höhe der Investitionen wird bezeichnenderweise nicht mehr genannt.
Wie schrieb die DSS Vermögensverwaltung AG 2014:
“Die Vermögensverwalter der DSS Vermögensverwaltung verfügen über professionelle und fundierte Kenntnisse der Märkte, wie sie bereits jahrelang bewiesen haben.”
Man sieht’s …
Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzung Ihrer Informationsrechte.
Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

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