Erbrecht

Wenn Du den wahren Charakter eines Menschen kennenlernen willst, teile eine Erbschaft mit ihm.

Bei der Verteilung des Nachlasses geht es meist um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem können sich Schenkungen des Erblassers auf Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auswirken.

Soweit erforderlich, wird ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung beantragt. Dieser wird ggf. zur Vorlage bei Banken oder dem Grundbuchamt benötigt, wenn die Vermögenswerte des Erblassers übertragen werden sollen.

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