Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

Opalenburg Safeinvest KG muss Zwangsgelder zahlen

(September 2020) Die Opalenburg Saveinvest KG ist rechtskräftig in meherern Fällen zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens verpflichtet worden, weil aufgrund von Prospektfehlern unsere Mandanten ein Recht zur Kündigung haben.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages innerhalb von 9 Monaten aufzustellen. Der hier maßgebliche Jahresabschluss 2017 der Opalenburg KG muss also seit dem 30.09.2018 aufgestellt sein. Dies war vor fast zwei Jahren.

Nachdem die Opalenburg SI KG seit fast 2 Jahren mit der Aufstellung des Jahresabschlusses in Verzug ist, seit rd. 9 Monaten ein vollstreckbares Urteil vorliegt, bereits Zwangsgelder festgesetzt und teilweise schon bezahlt wurden, reagiert die Opalenburg KG erstmals überhaupt und zwar mit der lapidaren Behauptung, „der betreffende Jahresabschluss“ sei „noch nicht fertiggestellt“ bzw. alternativ vom Wirtschaftsprüfer „noch nicht testiert“.

Irgendeine Auskunft dazu, warum diese seit fast zwei Jahren überfällige Verpflichtung nicht erfüllt wurde, erfolgt nicht.

Zudem wird unseren Mandanten damit gedroht, dass etwaige Zwangsgelder aus dem Fondsvermögen bezahlt werden müssten und dies auch das Auseinandersetzungsguthaben unserer Mandanten mindern würde. D.h. unsere Mandanten sollen auf die Durchsetzung ihrer Rechte – also auf den gerichtlich festgestellten Anspruch auf Ermittlung seines Auseinandersetzungsguthabens (und in der nächsten Stufe auf die Auszahlung desselben) – verzichten, weil sie sonst anteilig das Zwangsgeld (verhängt weil der Geschäftsleiter seinen Pflichten nicht nachkommt) selbst bezahlen!

Die “strategische Kapitalerhaltung”, die im Werbeflyer beworben wurde, bezog sich offensichtlich auf das Kapital des Geschäftsführers.

Hier wälzt der Geschäftsführer unzulässigerweise das durch ihn verschuldete Zwangsgeld auf das Fondsvermögen, also jeden einzelnen Gesellschafter ab.

Der BGH sieht dies allerdings anders, denn er hat schon im Jahr 2002 entschieden, dass der KG ein direkter Schadensersatzanspruch gegen den seine Pflichten verletzenden Geschäftsführer zusteht, denn der Geschäftsführeranstellungs-/ Dienstvertrag mit der Komplementär-GmbH entfalte Schutzwirkung auch zugunsten der KG.



Die Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich.

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DSS-Gesellschaften verweigern Aushändigung der vollständigen Jahresabschlüsse

(März 2020) Offensichtlich haben die Gesellschaften der DSS massiv etwas zu verstecken, wenn Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Rechte der Anleger mit Füßen getreten werden. Die Anleger haben eigentlich Anspruch auf Aushändigung von vollständigen Jahresabschlüssen und Mitteilung der jährlich zugewiesenen Ergebnisanteile (Gewinn-, bzw. vor allem Verlustanteile). Die Verpflichtung, den Gesellschaftern den Jahresabschluss auszuhändigen, ergibt sich sowohl aus dem Gesetz (§ 166 Abs. 1 HGB), wie auch aus dem Gesellschaftsvertrag und dies wird auch so im Prospekt dargestellt. Eine Aushändigung wird jedoch verweigert.

Dies betrifft die

- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 2. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG und die
- Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Die Jahresabschlüsse werden zwar im elektronischen Handelsregister für jedermann zur Einsicht veröffentlicht, aufgrund gesetzlicher Erleichterungen aber nur unvollständig und verkürzt, so dass wesentliche Informationen daraus nicht ersichtlich sind, insbesondere der jährliche Verlust.

Anleger der DSS-Fonds haben jedoch als Gesellschafter dieser Fonds und diejenigen, die die Verluste zu tragen haben, Anspruch auf Herausgabe vollständiger Jahresabschlüsse, um die wirtschaftliche Lage und die Tätigkeit der Geschäftsführerin beurteilen zu können. Wichtig ist dies insbesondere in dieser nunmehr schon lange andauernden Krisenlage mit einer desolaten wirtschaftlichen Verfassung dieser Fonds.

Irgendwelche Perspektiven, um aus dem wirtschaftlichen Niedergang herauszukommen zeigen auch die Geschäftsberichte oder die Informationen auf der Homepage nicht auf. Dort wird teilweise sogar fälschlicherweise behauptet, der Anleger könne „mit Hilfe von Firmen wie der DSS Vermögensverwaltung“ sein „privates Vermögen zum Wachsen bringen“, während diese Firma doch solche Vermögen gerade tausendfach vernichtet oder erheblich reduziert.



Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: pixabay.com)

Gesellschafterversammlung der Opalenburg SafeInvest KG

Wie sorge ich bei einer Gesellschaft, die bundesweit Anleger angeworbenen hat dafür, dass möglichst wenig Anleger an der Gesellschafterversammlung teilnehmen und abstimmen können?

Richtig, man terminiert sie auf den 27.12. des Jahres, morgens um 9 Uhr, so dass viele Anleger am 2. Weihnachtsfeiertag anreisen müssten!

So kann die Treuhandkommanditistin Opalenburg Beteiligungs- Treuhand GmbH des vormaligen Vorstands Eckerle Entscheidungen, wie eine Sitzverlegung nach Berlin, ohne Mühe durchdrücken. Offenbar passt der Opalenburg die Rechtsprechung der Münchner Gerichte (LG und OLG) nicht, die aufgrund von Prospektfehlern Schadensersatzansprüche zusprechen und außerordentliche Kündigungen bestätigen.

So kann auch der reichlich verspätete Jahresabschluss der Opalenburg SafeInvest KG ohne Weiteres festgestellt werden, der weiterhin für die Anleger der Gesellschaft ein Bild des Grauens bietet. Die ohnehin schon extrem hohen Aufwendungen (u.a. für Geschäftsführung und Bewirtschaftungskosten für die Immobilien) haben sich weiter erhöht.

Die SafeInvest 1 KG weist exorbitant hohe Kostenquote von 20,7% aus. Diese Gesamtkostenquote stellt die Summe der Gebühren und Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Geschäftsjahres dar.

Anleger die bei Erwerb der Beteiligung an den Fonds der Opalenburg – durch den Vermittler und/oder den Prospekt – unzureichend bzw. fehlerhaft aufgeklärt wurden, haben gegenüber den Gründungsgesellschaftern, den Initiatoren und den Anlageberatern einen Schadensersatzanspruch.

Hierbei sollte man den Kalender im Auge behalten, denn bei Anlegern der Opalenburg Fonds droht die absolute 10-jährige Verjährung, die taggenau mit dem Beteiligungsabschluss zu laufen beginnt.

Nach Eintritt der Verjährung ist aber noch eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerruf möglich, so dass Sie zumindest für die Zukunft aus der Beteiligung zum niedrigeren „Auseinandersetzungsguthaben“ aussteigen und ihren Schaden begrenzen können. Angesichts der Entwicklung und der ungünstigen Kostenstruktur sollte man damit nicht zu lange warten.

Zögern Sie nicht, uns Ihre Beteiligungsunterlagen per Post oder Mail zukommen zu lassen. Nach kostenloser Sichtung der Unterlagen können wir eine erste Einschätzung geben, auch zu den entstehenden Kosten bei einer Beauftragung und den Risiken der weiteren Vorgehensweise.




Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

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