Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

DSS-Gesellschaften verweigern Aushändigung der vollständigen Jahresabschlüsse

(März 2020) Offensichtlich haben die Gesellschaften der DSS massiv etwas zu verstecken, wenn Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Rechte der Anleger mit Füßen getreten werden. Die Anleger haben eigentlich Anspruch auf Aushändigung von vollständigen Jahresabschlüssen und Mitteilung der jährlich zugewiesenen Ergebnisanteile (Gewinn-, bzw. vor allem Verlustanteile). Die Verpflichtung, den Gesellschaftern den Jahresabschluss auszuhändigen, ergibt sich sowohl aus dem Gesetz (§ 166 Abs. 1 HGB), wie auch aus dem Gesellschaftsvertrag und dies wird auch so im Prospekt dargestellt. Eine Aushändigung wird jedoch verweigert.

Dies betrifft die

- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 2. KG,
- DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG und die
- Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Die Jahresabschlüsse werden zwar im elektronischen Handelsregister für jedermann zur Einsicht veröffentlicht, aufgrund gesetzlicher Erleichterungen aber nur unvollständig und verkürzt, so dass wesentliche Informationen daraus nicht ersichtlich sind, insbesondere der jährliche Verlust.

Anleger der DSS-Fonds haben jedoch als Gesellschafter dieser Fonds und diejenigen, die die Verluste zu tragen haben, Anspruch auf Herausgabe vollständiger Jahresabschlüsse, um die wirtschaftliche Lage und die Tätigkeit der Geschäftsführerin beurteilen zu können. Wichtig ist dies insbesondere in dieser nunmehr schon lange andauernden Krisenlage mit einer desolaten wirtschaftlichen Verfassung dieser Fonds.

Irgendwelche Perspektiven, um aus dem wirtschaftlichen Niedergang herauszukommen zeigen auch die Geschäftsberichte oder die Informationen auf der Homepage nicht auf. Dort wird teilweise sogar fälschlicherweise behauptet, der Anleger könne „mit Hilfe von Firmen wie der DSS Vermögensverwaltung“ sein „privates Vermögen zum Wachsen bringen“, während diese Firma doch solche Vermögen gerade tausendfach vernichtet oder erheblich reduziert.



Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: pixabay.com)

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