Das Arbeitsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir beraten und vertreten Sie gerne umfassend bei allen Fragestellungen dieses Rechtsgebiets, dies umfasst insbesondere
- die Einreichung von Kündigungsschutzklagen
- die Überprüfung und / oder die Formulierung von Aufhebungs- und sonstigen arbeitsrechtlichen Verträgen
- die Durchsetzung von Lohnansprüchen oder Ansprüchen auf Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld/ Urlaubsgeld)
- die Berechnung Ihrer Abfindung im Falle einer Kündigung
- die Überprüfung der sozialen Rechtmäßigkeit einer Kündigung