(14.06.2019) Anleger der Opalenburg-Fonds erhielten in den letzten Tagen wieder Post von ihrem Fonds und sollen über zwei merkwürdige Beschlusspunkte abstimmen.
Interessant ist vor allem der Punkt „Generalbereinigung wegen etwaiger Ansprüche aufgrund fehlerhafter Ermessensausübung“. Hiermit sollen die Gesellschafter pauschal auf Schadensersatzansprüche gegen die geschäftsführenden Gesellschaften und insbesondere gegen den Geschäftsführer Staratschek verzichten. Der Verzicht soll auch auf Schadensersatzansprüche gegen Gesellschaften erstreckt werden, deren (Mit-)Gesellschafter der Geschäftsführer Staratschek ist oder künftig sein wird, also gegen handelnde Gesellschaften, die der Anleger nicht kennt und noch gar nicht kennen kann.
Wir empfehlen angesichts dieser Geschäftsführungspolitik, die offenbar vor allem die Interessen der Geschäftsführung in Form einer Haftungsbefreiung im Blick hat, von uns prüfen zu lassen, ob nicht bereits Schadensersatzansprüche gegen handelnde Personen und Gesellschaften durch Aufklärungsfehler bei Beitritt zu den Opalenburg-Fonds entstanden sind.
Diese können bei Abschluss der Beteiligung durch mangelnde Aufklärung über Risiken der Beteiligung, eine täuschende Beteiligungswertberechnung oder Falschangaben bzw. fehlende Angaben im Emissionsprospekt entstanden sein. Bei Verjährung dieser Ansprüche ergibt sich zumindest ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Rechtsanwalt Naumer hat bereits zahlreiche erstinstanzliche Urteile erstritten, die für unsere Mandanten das Recht auf außerordentliche Kündigung oder auf Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter bestätigten. Hiergegen wurde jeweils Berufung von der Gegenseite eingelegt und die Rechtsstreite aus prozessualen Gründen an die Vorinstanz zurückverwiesen, wobei aber die Verpflichtung zur Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens rechtskräftig wurde. Mittlerweile zeigt sich die Opalenburg KG – nach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – in einigen Verfahren vergleichsbereit.
Gerne überprüfen wir, ob auch für ihre Beteiligung solche Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer
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