Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

Probleme bei der Festzinsanlage der Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG

(Feb. 2019) Die Festzinsanlage der Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1 (Premium Group 1 KG), hinter der dieselben Personen stehen, wie bei der ehemalige DSS Vermögensverwaltung AG sollte 7,25% Festzins bringen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um ein sog. Nachrangdarlehen, worauf der bunte Werbeflyer nicht hinwies. Dieser erwähnt nur AA-geratete Banken, Garantiegeber, Kapitalgarantien und angebliche „24 Jahre Erfahrung“.

Nachrangdarlehen sind Finanzinstrumente, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten. Die Rückzahlung des Darlehens ist daher mit einem erheblichen zusätzlichen Risiko behaftet. Hier liegt in dem vorformulierten Vertrag sogar ein sog. qualifizierter Nachrang vor: Führt die Rückzahlung des Darlehens zur Insolvenz oder zur Zahlungsunfähigkeit, ist die Rückzahlung ausgeschlossen.

Offensichtlich gibt es jetzt mit der Rückzahlung des Darlehens Probleme, denn bereits ausgezahlte Zinsen sollen auf den Rückzahlungsbetrag angerechnet werden.

In der Werbebroschüre zur Festzinsanlage wurde noch mit Stärke, Milliardensummen und 24-jähriger Erfahrung geworben. Man arbeite mit Partnern, die Gesamtinvestitionen im Milliardenbereich begleitet hätten, so heißt es dort. Diese Partner braucht es auch, um die Investitionen der Premium Group 1 KG zu begleiten. Diese bilanzierte in der Spitze Finanzanlagen von gerade mal rd. 270.000 Euro ! Wahrlich eine „Premium“-Investition, die „dem Einzelnen nicht zugänglich“ ist. Die Premium Group KG’s 2 und 3 waren nur eine Hülle und wurden bereits liquidiert.

Bei dem „starken Partner“ des Anlegers, der Premium Group 1 KG, bestand schon seit 2010 eine dauerhafte bilanzielle Überschuldung, trotzdem wurden Darlehen von Privatanlegern aufgenommen, ohne diese hierüber zu informieren. Dieser negative wirtschaftliche Umstand wäre für die Darlehnsgeber sicher eine wichtigere Information gewesen, als die Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der JPMorgan Chase, welche Garantigeber des Investments der Premium Group 1 KG sein sollte.

Nach Auskunft der Gesellschaft soll ihr “Investment” zum 31.12.2018 ein Minus von 17,28% aufweisen, obwohl zum Laufzeitende eine Kapitalgarantie greifen sollte. In der veröffentlichjten Bilanz für 2017 gibt es zudem überhaupt kein Investment mehr, da es offensichtlich – vorzeitig veräußert wurde. Wie ein am 31.12.2018 nicht existentes Investment einen Verlust aufweisen kann, erschließt sich uns nicht.

Falls Sie Fragen zu der nunmehr vorgesehenen Rückzahlung des Darlehens haben oder es auch bei Ihnen Probleme mit der Rückzahlung gibt, beraten wir Sie gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten als Darlehnsgeber der Premium Group 1 KG.




Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

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