Zivilrecht

Zivilrecht

Das Zivil- oder Privatrecht ist das Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, also natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (z.B. Vereine) untereinander regelt. Es durchzieht praktisch unseren gesamten Alltag, oder hätten Sie gewusst, dass schon allein bei einem Brötchenkauf genau genommen drei verschiedenen Verträge zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden?

Das Zivilrecht gliedert sich in das bürgerliche Recht und in das sonstige Zivilrecht. Im bürgerlichen Recht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse (Verträge) festgelegt. Das sonstige Zivilrecht ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen Rechtsgebieten ausführlich geregelt.

Das bürgerliche Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, geregelt und gliedert sich wie folgt:

Allgemeiner Teil
  • Recht der Personen (natürliche Personen, juristische Personen)
  • Rechtsgeschäfte (Willenserklärung und Rechtsgeschäft, Vertrag, Geltungsvoraussetzungen des Rechtsgeschäfts etc.)
  • Recht der Stellvertretung
  • Zeit (Fristen, Termine, Verjährung)
    h6. Recht der Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag etc.)
    h6. Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Hypotheken etc.)

Aktuelles

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