Zivilrecht

Zivilrecht

Das Zivil- oder Privatrecht ist das Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, also natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (z.B. Vereine) untereinander regelt. Es durchzieht praktisch unseren gesamten Alltag, oder hätten Sie gewusst, dass schon allein bei einem Brötchenkauf genau genommen drei verschiedenen Verträge zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden?

Das Zivilrecht gliedert sich in das bürgerliche Recht und in das sonstige Zivilrecht. Im bürgerlichen Recht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse (Verträge) festgelegt. Das sonstige Zivilrecht ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen Rechtsgebieten ausführlich geregelt.

Das bürgerliche Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, geregelt und gliedert sich wie folgt:

Allgemeiner Teil
  • Recht der Personen (natürliche Personen, juristische Personen)
  • Rechtsgeschäfte (Willenserklärung und Rechtsgeschäft, Vertrag, Geltungsvoraussetzungen des Rechtsgeschäfts etc.)
  • Recht der Stellvertretung
  • Zeit (Fristen, Termine, Verjährung)
    h6. Recht der Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag etc.)
    h6. Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Hypotheken etc.)

Aktuelles

Keine Gebühr für Darlehenskonto

Banken dürfen nach einem Urteil des BGH vom 07.06.2011 (XI ZR 388/10) für die Führung eines Darlehenskontos keine Gebühren erheben.

Im konkreten Fall ging es um einen Bank-
kunden, der für ein Baudarlehen monatliche Zins- und Tilgungsraten bezahlte. Der Eingang der Zahlungen wurde auf einem Darlehens-
konto verbucht, für das der Kunde monatlich eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 2 € zahlen musste.

Der BGH erklärte die Kontoführungsgebühr für unzulässig, weil sie eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstelle. In der Urteilsbegründung heißt es, den 2 € Konto-
führungsgebühr pro Monat stehe keine Gegen-
leistung gegenüber. Die Gebühr werde „ausschließlich zu eigenen Abrechnungs-
zwecken” der Bank erhoben, denn die Zahlungsverpflichtungen über die Zins- und Tilgungsraten könne der Kunde auch seinem Vertrag oder Tilgungsplan entnehmen.

Rechtsanwalt Jürgen Naumer | Eichenhang 14 | 34277 Fuldabrück | 0163 5172176 |
RSS / Atom | HTML 5 | CSS 3.0 | 508 | Konzept und Realisation: goetext.de