Zivilrecht

Zivilrecht

Das Zivil- oder Privatrecht ist das Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, also natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (z.B. Vereine) untereinander regelt. Es durchzieht praktisch unseren gesamten Alltag, oder hätten Sie gewusst, dass schon allein bei einem Brötchenkauf genau genommen drei verschiedenen Verträge zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden?

Das Zivilrecht gliedert sich in das bürgerliche Recht und in das sonstige Zivilrecht. Im bürgerlichen Recht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse (Verträge) festgelegt. Das sonstige Zivilrecht ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen Rechtsgebieten ausführlich geregelt.

Das bürgerliche Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, geregelt und gliedert sich wie folgt:

Allgemeiner Teil
  • Recht der Personen (natürliche Personen, juristische Personen)
  • Rechtsgeschäfte (Willenserklärung und Rechtsgeschäft, Vertrag, Geltungsvoraussetzungen des Rechtsgeschäfts etc.)
  • Recht der Stellvertretung
  • Zeit (Fristen, Termine, Verjährung)
    h6. Recht der Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag etc.)
    h6. Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Hypotheken etc.)

Aktuelles

Kosten bei Ausübung eines Widerrufsrechtes

Händler haben Verbrauchern auch die Hinsendekosten zu erstatten!

Machte ein Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft von seinem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch, konnte er bislang regelmäßig nur die mit der Rücksendung der Sache verbundenen Kosten (bei einem Warenwert ab 40 EUR) ersetzt verlangen.

Da nur wenige Anbieter kostenlos versenden, blieb der Verbraucher in den meisten Fällen auf den Kosten, die der Händler für die Zusendung verlangt hat, sitzen.

Jetzt hat der EuGH mit Urteil vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) entschieden, dass diese Handhabung mit Europäischem Recht nicht vereinbar ist. Auch die Hinsendekosten sind dem Verbraucher bei wirksamen Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes zu ersetzen.

Rechtsanwalt Jürgen Naumer | Eichenhang 14 | 34277 Fuldabrück | 0163 5172176 |
RSS / Atom | HTML 5 | CSS 3.0 | 508 | Konzept und Realisation: goetext.de