Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagenbereich werden Verbraucher oft mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, die nicht selten unseriös oder gar betrügerisch sind.

Es werden Renditen und lukrative Wiederverkaufsmöglichkeiten versprochen, die häufig nicht zutreffen.

Wir haben uns durch jahrelang erfolgreicher Prozesse ein reichhaltiges juristisches Wissen in der Bearbeitung wirtschaftlicher Rechtsfälle erarbeitet und dieses Wissen in einer Vielzahl erfolgreicher Prozesse für unsere Mandanten umgesetzt.

Aktuelles

Probleme bei der Festzinsanlage der Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG

(Feb. 2019) Die Festzinsanlage der Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1 (Premium Group 1 KG), hinter der dieselben Personen stehen, wie bei der ehemalige DSS Vermögensverwaltung AG sollte 7,25% Festzins bringen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um ein sog. Nachrangdarlehen, worauf der bunte Werbeflyer nicht hinwies. Dieser erwähnt nur AA-geratete Banken, Garantiegeber, Kapitalgarantien und angebliche „24 Jahre Erfahrung“.

Nachrangdarlehen sind Finanzinstrumente, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten. Die Rückzahlung des Darlehens ist daher mit einem erheblichen zusätzlichen Risiko behaftet. Hier liegt in dem vorformulierten Vertrag sogar ein sog. qualifizierter Nachrang vor: Führt die Rückzahlung des Darlehens zur Insolvenz oder zur Zahlungsunfähigkeit, ist die Rückzahlung ausgeschlossen.

Offensichtlich gibt es jetzt mit der Rückzahlung des Darlehens Probleme, denn bereits ausgezahlte Zinsen sollen auf den Rückzahlungsbetrag angerechnet werden.

In der Werbebroschüre zur Festzinsanlage wurde noch mit Stärke, Milliardensummen und 24-jähriger Erfahrung geworben. Man arbeite mit Partnern, die Gesamtinvestitionen im Milliardenbereich begleitet hätten, so heißt es dort. Diese Partner braucht es auch, um die Investitionen der Premium Group 1 KG zu begleiten. Diese bilanzierte in der Spitze Finanzanlagen von gerade mal rd. 270.000 Euro ! Wahrlich eine „Premium“-Investition, die „dem Einzelnen nicht zugänglich“ ist. Die Premium Group KG’s 2 und 3 waren nur eine Hülle und wurden bereits liquidiert.

Bei dem „starken Partner“ des Anlegers, der Premium Group 1 KG, bestand schon seit 2010 eine dauerhafte bilanzielle Überschuldung, trotzdem wurden Darlehen von Privatanlegern aufgenommen, ohne diese hierüber zu informieren. Dieser negative wirtschaftliche Umstand wäre für die Darlehnsgeber sicher eine wichtigere Information gewesen, als die Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der JPMorgan Chase, welche Garantigeber des Investments der Premium Group 1 KG sein sollte.

Nach Auskunft der Gesellschaft soll ihr “Investment” zum 31.12.2018 ein Minus von 17,28% aufweisen, obwohl zum Laufzeitende eine Kapitalgarantie greifen sollte. In der veröffentlichjten Bilanz für 2017 gibt es zudem überhaupt kein Investment mehr, da es offensichtlich – vorzeitig veräußert wurde. Wie ein am 31.12.2018 nicht existentes Investment einen Verlust aufweisen kann, erschließt sich uns nicht.

Falls Sie Fragen zu der nunmehr vorgesehenen Rückzahlung des Darlehens haben oder es auch bei Ihnen Probleme mit der Rückzahlung gibt, beraten wir Sie gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten als Darlehnsgeber der Premium Group 1 KG.




Rechtsanwalt Naumer verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich, insbesondere auch zur Durchsetzubg Ihrer Informationsrechte.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

DSS-Fonds: Schadensersatz auch bei Prospektfehlern oder falschen Prognoserechnungen

(Januar 2019) Wenn Sie sich als Anleger bei Vermittlung ihrer Beteiligung an einem sog. geschlossenen Fonds – wie der der DSS – der damit verbundenen Risiken (bis hin zum Totalverlust) nicht bewusst waren und hierüber von Ihrem Anlageberater/Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten Sie prüfen lassen, ob auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren, Gründungsgesellschaftern oder dem Vermittler bestehen. Gegenüber den Fonds der DSS können Sie in diesem Fall nur die Kündigung und das Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen Auszahlung des meist sehr geringen Auseinandersetzungsguthabens erfolgreich durchsetzen.

Nach unserer Auffassung bietet der Prospekt der Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG keine richtige und vollständige Aufklärung, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Fonds. Hier wurden negative Entwicklungen verheimlicht. Dadurch können Ansprüche auf Schadensersatz schon deshalb begründet sein, ohne dass es auf individuelle Fehler des Beratungsgespräches ankommt. Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch dann, wenn der Prospekt gar nicht gelesen wurde.

Auch die eingesetzten Prognoserechnungen stellten die geplante Entwicklung nicht richtig dar, da sie nach unserer Auffassung, mehrere logische Fehler enthielten, also auch bei plangemäßer Entwicklung des Fonds ein viel zu hohes Prognoseergebnis berechneten.

Auch Prospektfehler und eine täuschende Darstellung der geplanten Wertentwicklung können also dazu führen, dass Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Abwarten ist hier keine Alternative, da all diese Ansprüche 10 Jahre nach Beitritt zum Fonds verjähren.

Nur eine außerordentliche Kündigung kann danach noch wirksam erklärt werden.


Die Kanzlei Naumer & Naumann verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: Pixabay.com)

Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verurteilt

(Jan. 2019) Für mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG (Opalenburg Safeinvest KG) haben wir Urteile erstritten, wonach die Anleger aus dem Fonds ausscheiden und die Opalenburg Safeinvest KG das jeweilige Auseinandersetzungsguthaben ermitteln muss. Mehrere Gründungsgesellschafter wurden zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Anleger wurden bei der Vermittlung des Fonds über wesentliche Umstände des Beteiligungsangebotes im Unklaren gelassen

Bei den Opalenburg-Fonds handelt es sich um risikoreiche Kommanditbeteiligungen mit hohen Emissionskosten, bei der die Kosten für Ratenanleger vorgezogen werden, so dass zu Beginn nur wenige Mittel zum Investieren verbleiben. Eine Investition in Immobilien mag risikoärmer sein als eine in Aktien, Finanzinstrumente, Zertifikate etc., da ihr der Sachwert der Immobilien gegenübersteht. Die Immobilien sind jedoch zu einem Großteil auch fremdfinanziert, z.B. lt. Jahresabschluss der SafeInvest KG 2015 bis zu 122,8% (!) des Verkehrswertes, so dass der Sachwert nicht den Anleger, sondern die Bank absichert.

Wir empfehlen Anlegern der Opalenburg-Fonds Ihre Ansprüche, insbesondere zur Beendigung des Beteiligungsverhältnisses kurzfristig rechtlich prüfen lassen und auch Zahlungsaufforderungen der Opalenburg SafeInvest KG nicht ungeprüft nachzukommen.

Anleger die bei Erwerb der Beteiligung an den Fonds der Opalenburg unzureichend bzw. fehlerhaft aufgeklärt – durch den Vermittler und/oder den Prospekt – wurden, haben gegenüber den Gründungsgesellschaftern, den Initiatoren und den Anlageberatern einen Schadensersatzanspruch.

Hierbei sollte man den Kalender im Auge behalten, denn bei Anlegern der Opalenburg Fonds droht mittlerweile auch die absolute 10-jährige Verjährung, die mit Beteiligungsabschluss zu laufen beginnt.

Zögern Sie nicht, uns Ihre Beteiligungsunterlagen per Post oder Mail zukommen zu lassen. Nach kostenloser Sichtung der Unterlagen können wir eine erste Einschätzung geben, auch zu den entstehenden Kosten bei einer Beauftragung und den Risiken der weiteren Vorgehensweise.


Die Kanzlei Naumer & Naumann verfügt über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und ist Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber solchen Fonds behilflich.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Naumer

(Bildquelle: Pixabay.com)

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